Die Wanderratte zählt zoologisch zu den Echten Mäusen. Sie stammt ursprünglich aus Asien. Durch ihre relativ hohe Fortpflanzungsrate (jährlich bis zu 50 Junge) ist sie oft für große Futter- und Nahrungsmittelschäden verantwortlich. Insbesondere in Niederwildrevieren besteht Gefahr für verschiedene Bodenbrütergelege und Jungwild.
Körpermaße:
Länge (ohne Schwanz): 25 – 30 cm
Schwanzlänge: 15 – 20 cm
Gewicht: 300 – 500 g
Besonderes Merkmal der Wanderratte ist der spitz zulaufende, runde, leicht geringelte Schwanz.
Wanderratten zählen jagdlich zum Raubzeug und unterliegen nicht dem Naturschutz. Der Begriff „Raubzeug“ ist im Bundesjagdgesetz nicht enthalten (Jägersprache). Im herkömmlichen Sinne versteht man unter „Raubzeug“ alle weiteren Beutegreifer, die nicht dem Jagdrecht unterliegen und auch nach dem Naturschutzrecht keinen besonderen Schutz genießen.