Voraussetzung für die Stöberjagd ist ein angewölfter Spurlaut (Fährtenlaut), zumindest Sichtlaut, Finderwille und Wildschärfe. Stumm jagende Hunde versetzen das Wild in Panik und der Jäger kann den Verlauf der Jagd akustisch nicht verfolgen.

Das „Stöbern“ erfolgt entweder in Deckung oder im Schilfwasser. Beim Stöbern in Deckung wird der Hund „vom Stand aus geschnallt“. Das Mitlaufen des Führers fördert das sogenannte „Kleben am Herrn“. Je nach Wildart verwendet man entweder einzelne Hunde oder (z. B. bei Schwarzwild) Hunde in der Meute bzw. an der Seite eines erfahrenen Hundes. Beim Stöbern im Wasser erfolgt die Einarbeitung entweder ohne Wild oder an der kurzzeitig flugunfähigen Ente. Die Halsung muss dazu auf jeden Fall abgenommen werden (Gefahr des Verhängens). Tierschutzgesetz und länderrechtliche Vorschriften beachten!

Die ersten Stöberarbeiten des Hundes müssen erfolgreich sein, d. h. es muss auch Wild vor dem Hund erlegt werden! Beim Stöbern auf Schalenwild sind kurzläufige Hunde von Vorteil, da das Wild nicht hochflüchtig vor die Schützen gebracht werden soll. Für reine Niederwildjagden und speziellen Schwarzwildjagden sollten die verwendeten Hunde rehwildrein sein, das heißt gesundes Rehwild wird von ihnen nicht gejagt.

Ist das Jagdgebiet (oder Treiben) von Schützen abgestellt, sollten die Hunde bogenrein sein, d. h. der Hund sollte nur im Treiben suchen und gefundenes Wild nur bis zur Schützenlinie verfolgen. Tut er dies nicht, spricht man von Überjagen.

Jagdhundeausbildung an der Ente

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Jagdhundeausbildung im Schwarzwildgatter

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