Der Jäger haftet für alle Schäden, die er als solcher oder sein Jagdhund verursachen. Grundlage für die Erteilung und Verlängerung des Jagdscheines ist der Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung.

Diese Versicherung beinhaltet den Versicherungsschutz des Jägers und automatisch den Haftpflichtschutz für bis zu 2 oder – je nach den Bestimmungen des verschiedenen Versicherungsgesellschaften – auch mehr Jagdhunde. Auch bezüglich der Voraussetzungen für den Versicherungsschutz unterscheiden sich die einzelnen Versicherungsgesellschaften. Manche Versicherungsgesellschaften gewähren nur einen Versicherungsschutz für Hunde, die entweder in der Ausbildung (in der Regel bis 2 Jahre) sind oder ihre jagdliche Brauchbarkeit durch eine entsprechende Prüfung (Brauchbarkeitsprüfung bzw. Jagdeignungsprüfung, gleichwertige Prüfung des JGHV) nachgewiesen haben. Es ist wichtig, dass sich der Versicherungsnehmer genau mit den jeweiligen Vertragsbedingungen vertraut macht.

Tierversicherung

Die Haftpflichtversicherung erstattet keine Schäden, die der Jagdhund selbst erleidet. Einen Versicherungsschutz hierfür bietet nur der Abschluss einer zusätzlichen Tierversicherung.