Zu den Grundvoraussetzungen einer artgerechten Hundehaltung zählen die ordentliche Unterbringung, Ernährung und Pflege.
Verantwortlich hierfür ist der Hundehalter.
Entsprechende Schutzvorschriften für Hunde sind im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Hundeverordnung (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html) vom 01.09.2001 verankert.
Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt das Halten und Züchten von Hunden.
Sie findet keine Verwendung während des Transportes, einer tierärztlichen Behandlung und bei einer Haltung zu Versuchszwecken (siehe § 1).