Bei der Erstellung der Abschusspläne sind die Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes zu berücksichtigen. Die Richtlinien sollen sicherstellen, dass gesunde und nach ihrer Gliederung (Geschlechter- und Altersklassenverhältnis) richtig aufgebaute Schalenwildbestände erhalten bleiben, die den Äsungsverhältnissen ihrer Lebensräume entsprechen. Dies erfordert bei der Bejagung starke Eingriffe in den Zuwachs und die Jugendklasse.

Unter Zuwachs versteht man das Jungwild, d. h. Kälber, Kitze etc. Er berechnet sich auf Grundlage des Grundbestandes und des Geschlechterverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Grundbestand ist der zu Beginn eines Jagdjahres (01.04.) in einem bestimmten Lebensraum vorhandene Wildbestand.
Für Rot-, Dam- und Muffelwild berechnet er sich aus den am 01.04. vorkommenden Alttieren und Altschafen.
Beim Gamswild wird der Grundbestand auf den 01.06. bezogen.
Der Sommerbestand ist der Grundbestand zuzüglich des Zuwachses.

Erfahrungsgemäß beträgt der Zuwachs bei Rot-, Dam- und Muffelwild 70 – 90 % der Alttiere bzw. Altschafe ohne Schmaltiere bzw. Schmalschafe.
Beim Gamswild beträgt der Zuwachs erfahrungsgemäß 30 – 40 % aller Geißen, beim Rehwild 80 – 120 % aller Geißen und Schmalrehe.
Die zu erwartenden Verluste beim Jungwild bis zum Beginn der Jagdzeit sind dabei berücksichtigt.
Die Hinweise für die strukturelle Bejagung treffen Aussagen darüber, wie der Abschuss auf die einzelnen Altersklassen zu verteilen ist.

In Bayern soll ungefähr die Hälfte des Zuwachses erlegt werden, dies stellt die Hälfte des Gesamtabschusses dar, wenn an der Wildbestandshöhe nichts geändert werden soll.
50 % des Abschusses sollen dabei auf die Jugendklasse, 20 % auf die mittlere Altersklasse und 30 % auf die obere Altersklasse entfallen.