feste Jagdeinrichtung, z. B. Hochsitz
- fachgerecht errichtet
- Absturzsicherung (z. B. Waffenauflage bei Ansitzleitern)
bewegliche Jagdeinrichtungen, z. B. fahrbare Kanzeln
- Standsicherheit
für beides gilt:
- Prüfung der Einrichtung vor jeder Benutzung, jedoch mindestens einmal im Jahr
- Abbau nicht mehr benötigter Einrichtungen
- Aufgenagelte Sprossen nur bei geneigten Leitern erlaubt