Eine günstige Möglichkeit zur Förderung von höhlenbrütenden Vögeln ist das Aufhängen von Nistkästen.
Dabei lassen sich drei wichtige Nistkastentypen unterscheiden:
- Geschlossene Nistkästen mit meist rundem Loch in unterschiedlicher Größe:
Bei diesem Kastentyp bestimmt die Fluglochgröße (Durchmesser des Fluglochs) welche Art den Kasten nutzen kann. Zu den Maßen der Nistkästen für verschiedene Vogelarten stellt der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (http://www.bund-rvso.de/downloads/nistkastengroesse.pdf) eine ausführliche Tabelle zur Verfügung.Der Gartenrotschwanz bevorzugt ovale Fluglöcher mit etwa 2,5 cm x 3,5 cm (Breite x Höhe). Auch Hohltaube und Raufußkauz nehmen gerne ovale Fluglöcher (Höhe etwa 12 cm) an, die in der Form dem Einflugloch einer Schwarzspechthöhle entsprechen. Das Material (Holz, Holzbeton) spielt dabei für die Akzeptanz nur eine sehr untergeordnete Rolle.
- „Halbhöhlen“kästen für Grauschnäpper, Bachstelze und Hausrotschwanz:
Ein Aufhängen von Halbhöhlen ist vor allem im Siedlungsrandbereich oder in Feldgehölzen erfolgversprechend, da die 3 genannten Arten in größeren Waldbereichen kaum vorkommen.
- Spezielle Kästen mit spaltenförmigem seitlichen Einschlupfloch für Garten- und Waldbaumläufer:
Diese können die beiden Baumläuferarten in Waldbereichen fördern, in denen es nur wenig Altholz mit natürlichen Nistgelegenheiten gibt.
Beim Aufhängen der Nistkästen sollten die folgenden Kriterien möglichst berücksichtigt werden:
- Flugloch nach Osten (Schutz gegen Regen bei Westwind sowie gegen zu starke Besonnung)
- günstige Anflugmöglichkeit von benachbarten Bäumen
- Kästen für Hohltaube und Raufußkauz sollten in Altbuchenbeständen an glatten unbeasteten Buchen angebracht werden, in Kiefernwäldern an hohen „Spiegelkiefern“.
Weitere Möglichkeiten zur Förderung von höhlenbewohnenden Vogelarten sind das Aufstellen von speziellen Schleiereulenkästen (z. B. in Scheunen oder Maschinenhallen) oder von langgestreckten „Niströhren“ für den Steinkauz, die vor allem in ausgedehnten alten Streuobstbeständen ausgebracht werden sollten.