Die Vermarktung von Wild wird durch den Kunden (-wunsch) und die gültigen Rechtsnormen bestimmt.

•    Endverbraucher
•    Einzelhandel (Gaststätte, Metzgerei, Ladengeschäft)
•    zugelassener Wildbearbeitungsbetrieb

•   in der Decke
– selten an den Endverbraucher
– eventuell an den Einzelhandel
– an zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe

•   aus der Decke geschlagen und zerlegt
– „Normalfall“

•   als Be-und Verarbeitungsprodukt