Erlegtes Flugwild muss genau wie Haarwild unverzüglich nach der Erlegung versorgt, d. h. ausgeweidet werden.
Hierfür gibt es 3 Gründe:
- Überprüfung der Innereien auf bedenkliche Merkmale
- Besseres Auskühlun des Wildkörpers
- Säuberung der Bauchhöhle mit sauberem Trinkwasser von Verschmutzungen mit Darminhalt, z. B. wenn das Gescheide durch Schrote verletzt wurde
Das früher übliche Aushakeln entspricht nicht mehr den lebensmittelrechtlichen Vorschriften und darf nicht mehr angewendet werden, da bei dieser Methode der Darm im Wildkörper zusätzlich verletzt wird und somit sein Inhalt austreten kann. Dies gilt für alle Federwildarten.
Stattdessen wird die Bauchhöhle durch einen Schnitt geöffnet und das Gescheide und die eventuell verwertbaren Organe entnommen. Gänse und Enten haben keinen ausgeprägten Kropf (wie z. B. Tauben oder Hühnervögel), sondern nur eine verdickte Speiseröhre, die kein Speichern der Äsung ermöglicht.