Die bestandene Brauchbarkeit befähigt den Hund nicht für alle jagdlichen Einsatzbereiche. Brauchbarkeitsprüfungen oder Jagdeignungsprüfungen dienen zur Feststellung der jagdlichen Brauchbarkeit im Sinne der Jagdgesetze und stellen dazu gewisse Mindestanforderungen. Teilnehmen können Jagdhunde, die entweder an einer Verbands- oder Zuchtprüfung nicht teilgenommen haben oder wenn die Leistungsansprüche dieser Prüfungen denen der Brauchbarkeit nicht entsprechen (z. B. HZP).

Veranstalter solcher Prüfungen sind die Landesjagdverbände bzw. deren Gliederungen (z. B. Kreisjägerschaften, Kreisgruppen) im Auftrag der Unteren Jagdbehörden.

Beispielsweise dürfen Jagdhunde in Bayern grundsätzlich nur zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen werden, wenn sie im Zuchtbuch eines dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) angeschlossenen Zuchtverbandes oder -vereins eingetragen sind. Dagegen werden z. B. in Niedersachsen auch Hunde geprüft, die nicht im Zuchtbuch erfasst sind.