Die „Waidgerechtigkeit“ steht als Sammelbegriff für alle geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze der Jagd, die Beherrschung des jagdlichen Handwerks sowie die ethische Einstellung des Jägers zum Wild, d. h. der respektvolle, anständige und tierschutzgerechte Umgang. Dazu zählt das genaue Ansprechen des Wildes vor dem Schuss.

Auch im Jagdgesetz ist festgelegt, dass die „Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit“ einzuhalten sind.

  • die Grundkenntnisse der Jagdkunde (Wildbiologie) und das jagdpraktische Handwerk beherrschen,
  • die Hege der Bejagung des Wildes voranstellen unter Berücksichtigung landeskultureller Erfordernisse,
  • dem Wild bei der Bejagung Qualen ersparen und die Tierschutzgesetze beachten,
  • die Jagdbeute sachgerecht behandeln und verwerten (unter Beachtung der Wildbrethygienevorschriften),
  • das jagdliche Kulturgut pflegen (auch jagdliche Bräuche sind Kulturgut),
  • hilfsbereit und kameradschaftlich gegenüber seinen Mitjägern und Helfern auftreten,
  • seine jagdliche Tätigkeit an den zeitgemäßen Erfordernissen ausrichten.
  • Es soll nur auf streichendes Flugwild mit Schrot geschossen werden, d. h. kein Schrotschuss auf einen laufenden, gesunden Fasanenhahn oder eine schwimmende Ente!
    Obwohl bei Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte (z. B. Abprallen der Schrote vom Wasser) auch so eine tierschutzgerechte Erlegung möglich wäre.
  • Kein Schuss auf einen Hasen in der Sasse!
  • Zuerst das Jungwild und dann das Muttertier zu erlegen.
    Im Zweifelsfall gebührt dem schwächsten Stück die 1. Kugel!