In gewerblichen Baumschulen und Pflanzgärten dürfen bei der Anzucht der wichtigen Wirtschaftsbaumarten, z. B. Fichte, Tanne, Kiefer, Buche und Eibe, nur Samen aus anerkannten Beständen verwendet werden. Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Baumarten sind außerdem in geographische Herkünfte eingeteilt.

  • Stammform
  • Gesundheit
  • Widerstandsfähigkeit (z. B. gegen Schneebruch bei Fichte – usw.) durch forstliche Fachbehörden (z. B. Forstdirektionen) zur Beerntung von
  • Saatgut (Samen, Früchte, Fruchtstände)
  • Pflanzenteilen (Stecklinge) oder zur
  • Wildlingsgewinnung zugelassen werden.

Die Beerntung erfolgt bei Nadelbäumen und leichtsamigen Laubbäumen durch Pflücken der Zapfen bzw. Fruchtstände am stehenden Stamm mit speziellen Kletterausrüstungen, selten bei gefällten Bäumen.

Eicheln und Bucheckern werden nach dem Abfallen aufgesammelt.

Die Sämlinge verbleiben entweder bis zum Zeitpunkt des Verpflanzens im Wald im Saatbeet oder sie werden entsprechend ihres Raumbedarfes (Wurzelwachstum) innerhalb der ersten 1 bis 3 Jahre in sogenannte Verschulbeete umgepflanzt.

Teilweise erfolgt auch die Anzucht in Pflanzencontainern, wobei die Pflanzen dann auf schwierigen Standorten mit Wurzelballen verpflanzt werden.

Ab einer Größe von ca. 1,50 m spricht man bei forstlichen Kulturpflanzen von „Heistern“.