Jede Nachsuche beginnt am Anschuss. Der Anschuss wird möglichst nicht direkt betreten. Der Hund wird außer Wind in einiger Entfernung abgelegt. Dann wird vom Hundeführer der Anschuss untersucht und gegebenenfalls der Schütze über nähere Einzelheiten befragt.

  • Uhrzeit der Schussabgabe
  • Beschreibung des Wildes (z. B. Geweihform)
  • War das Stück alleine, im Rudel bzw. in der Rotte?
  • verwendetes Kaliber und Geschosstyp
  • Zeichnen beim Schuss
  • Verhalten nach dem Schuss, Fluchtrichtung (Geräusche) Lautäußerungen (z. B. Klagen, Schrecken)
  • gefundene Pirschzeichen
  • Wurde schon mit anderen Hunden erfolglos nachgesucht?

Das Fehlen von Schusszeichen ist kein sicherer Beweis für einen Fehlschuss. Deshalb erfolgt auch nach vermeintlichen Fehlschüssen eine Kontrollsuche mit dem Hund.

Die Deutung der verschiedenen Schuss- und Pirschzeichen ist entscheidend für den Beginn und Ablauf der Nachsuche.

Im Gegensatz zum Niederwild wird die Nachsuche auf Schalenwild in der Regel erst nach 2 bis 3 Stunden Wartezeit ab dem Schuss durchgeführt. Das Wild soll erst stärker krank und die Fährte kalt werden.

Wechselt krankgeschossenes Wild über die Reviergrenze, sind die einschlägigen Landesjagdgesetze zu beachten (Wildfolge, Verständigung der Nachbarn).

•    Aufmüden des kranken Stückes
•    Zertrampeln des Anschusses oder Teilen der Fährte
•    vorherige Nachsuche mit anderen Hunden
•    ungünstige Witterung wie z. B. Hitze, Frost, Sturm

Erleichtert wird die Nachsuche durch feuchte Witterung und Schneelage. Leichter Regen verwäscht zwar den Schweiß, erschwert aber für den erfahrenen Jagdhund die Arbeit nicht.

Die Bestimmungen des Fleischhygienerechts (eventuell bakteriologische Untersuchung) sind bei Wild anzuwenden, das erst nach einer Nachsuche gefunden wurde.

Nur bei sicher tödlichen Schüssen (z. B. mit Herz- und / oder Lungenschweiß am Anschuss) kann sofort nachgesucht werden. Warme Fährten verleiten den Hund meist zu einer ungestümen Suche mit hoher Nase. Es empfiehlt sich daher, auch bei diesen Schüssen erst nach einer Wartezeit von mindestens einer Stunde nachzusuchen.

Bei Gefahr des Verderbens (z. B. bei Hitze) oder bei Gefahr des Anschneidens (z. B. durch Füchse) kann auch bei Dunkelheit mit der Taschenlampe – allerdings nie ohne Hund – nachgesucht werden, vorausgesetzt die Schusszeichen deuten auf einen tödlichen Schuss. Ansonsten erfolgt die Nachsuche bei einem Stück, das spät abends beschossen wurde, immer am nächsten Morgen.