Verboten sind auch tragbare Gegenstände wie
- getarnte Hieb- und Stoßwaffen
- Stockdegen, Spring- und Fallmesser, Faltmesser (Butterflymesser), Faustmesser (Skinner)
- Stahlruten, Totschläger, Schlagringe
- Würgehölzer, Wurfsterne, Molotowcocktails
- nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte und Elektroimpulsgeräte
Ausnahme: Faustmesser (Skinner) dürfen durch Jagdscheininhaber erworben und besessen werden, wenn das Messer für ihre Tätigkeit (z. B. aus der Decke schlagen) benötigt wird oder in der pelzverarbeitenden Industrie verwendet werden.