Verboten sind auch tragbare Gegenstände wie

  • getarnte Hieb- und Stoßwaffen
  • Stockdegen, Spring- und Fallmesser, Faltmesser (Butterflymesser), Faustmesser (Skinner)
  • Stahlruten, Totschläger, Schlagringe
  • Würgehölzer, Wurfsterne, Molotowcocktails
  • nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte und Elektroimpulsgeräte

Ausnahme: Faustmesser (Skinner) dürfen durch Jagdscheininhaber erworben und besessen werden, wenn das Messer für ihre Tätigkeit (z. B. aus der Decke schlagen) benötigt wird oder in der pelzverarbeitenden Industrie verwendet werden.