Allgemeine Anforderungen für die Haltung eines Hundes:
- angemessene, artgerechte Fütterung und Pflege
- ausreichender Auslauf
- ausreichender Umgang mit der Betreuungsperson
- Trennung der Welpen von der Mutter erst nach 8 Wochen
Haltung im Zwinger:
- Zwingergröße:
Widerristhöhe bis 50 cm: 6 qm
Widerristhöhe 50 bis 65 cm: 8 qm
über 65 cm: 10 qm
Beachte: jede Seite muss die doppelte Körperlänge lang sein, mindestens 2 m - für jeden weiteren Hund müssen 50 % der Fläche hinzugerechnet werden
- eine Seite freie Sicht nach außen
Haltung im Freien:
- Schutzhütte
- schattiger Liegeplatz
Verbote im Zusammenhang mit Haltung von Jagdhunden (Beispiele):
Verboten ist nach:
§ 3 Nr. 7 TierschG: Abrichtung des Hundes auf Schärfe an einem anderen Tier
§ 3 Nr. 8 TierschG: Hetzen des Hundes auf ein anderes Tier, es sei denn die waidgerechte Jagdausübung erfordert es (z. B. Schnallen des Hundes bei Nachsuche)
Art. 29 Abs. 2 Nr. 1 BayJG: Krankschießen von Wild zur Abrichtung und Prüfung von Jagdhunden
§ 4 TierschG: Töten des Hundes ohne vorherige Betäubung
§ 28 Abs. 1 StVO: Hund hinter dem Auto herlaufen zu lassen