• angemessene, artgerechte Fütterung und Pflege
  • ausreichender Auslauf
  • ausreichender Umgang mit der Betreuungsperson
  • Trennung der Welpen von der Mutter erst nach 8 Wochen
  • Zwingergröße:
    Widerristhöhe bis 50 cm: 6 qm
    Widerristhöhe 50 bis 65 cm: 8 qm
    über 65 cm: 10 qm
    Beachte: jede Seite muss die doppelte Körperlänge lang sein, mindestens 2 m
  • für jeden weiteren Hund müssen 50 % der Fläche hinzugerechnet werden
  • eine Seite freie Sicht nach außen
  • Schutzhütte
  • schattiger Liegeplatz

Verboten ist nach:
§ 3 Nr. 7 TierschG: Abrichtung des Hundes auf Schärfe an einem anderen Tier
§ 3 Nr. 8 TierschG: Hetzen des Hundes auf ein anderes Tier, es sei denn die waidgerechte Jagdausübung erfordert es (z. B. Schnallen des Hundes bei Nachsuche)
Art. 29 Abs. 2 Nr. 1 BayJG: Krankschießen von Wild zur Abrichtung und Prüfung von Jagdhunden
§ 4 TierschG: Töten des Hundes ohne vorherige Betäubung
§ 28 Abs. 1 StVO: Hund hinter dem Auto herlaufen zu lassen